Am 06.03.2006 wurde ich auf die u. a. Information aufmerksam gemacht, die Personen, die mir diese Informationen zur Verfügung stellen, werden nicht namentlich genannt und auch nicht namentlich die unseriösen Züchter.
Hier ein weiterer Hinweis auf einen unseriösen Züchter und Hundehändler, ich wurde durch eine Email auf ihn aufmerksam gemacht. Nach einigen Recherchen betätige sich, dass auch hier Schindluder mit Tieren betrieben wird.
Der für mich unseriöse Züchter, um den es hier geht, ist in seriösen Züchterkreisen gut bekannt.
Seine Homepage ist zwar noch registriert, jedoch nicht mehr verfügbar, aus welchen Gründen auch immer.
Die Person wohnt in Uchte und betreibt auch dort seinen Hundehandel.
Hier das erste Mail, dass auf den Unseriösen aufmerksam macht:
Ich bat darum, mir den Namen zu nennen und prompt bekam ich eine Antwort:
Als negatives Beispiel für die Unseriösität folgt nun noch ein Posting:
Auch hier gilt, Finger weg von den Welpen des unseriösen Händlers und Züchters aus Uchte!
Jeder, der gegen das Tierschutzgesetz verstösst, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden. Wer eine Person, die gegen Tierschutzgesetze verstösst, in welcher Form auch immer, unterstützt, macht sich gem. Tierschutzgesetz wegen Beihilfe auch strafbar.