Es ist ja nicht so, das nur ich Erlebnisse mit dieser für mich unseriösen Züchterin hatte, andere haben sie auch und die werden hier einmal aufgeführt.
Ich habe den Verdacht, das in dieser für mich unseriösen Zucht kranke Kitten verkauft werden. Die vielen, z.T. veröffentlichten Emails belegen dies, untermalt mit Telefongesprächen, die ich mit diesen geschädigten Kittenkäufer hatte.
In solch einem Fall sieht das eigene Gästebuch natürlich sehr mager aus, da ja alles gelöscht werden muss, was potentielle Kittenkäufer abschrecken könnte. Ein leeres Gästebuch ist aber auch keine gute Reklame und so werden kurzer Hand Einträge nach Herzenslust getätigt, in denen die erworbenen Tiere hoch gelobt werden, um so ahnungslosen Kittenkäufer eine "heile Welt" vorzugaukeln.
In dem Fall, den ich hier aufführe, handelt es sich um das Gästebuch einer mir bekannten Massenzüchterin aus dem Raume Lingen. Ich habe den Verdacht, das bei dieser Massenzüchterin nun solch ein Gästebuchbetrug aufgeflogen ist:
Hier der Verdacht eines gefälschten Gästebucheintrages:
Die aufgeführte Person, hat definitiv diesen GB-Eintrag nicht getätigt, sie hat es mir selber per Telefon und per Mail bestätigt.
Auf Wunsch der Betroffenen habe ich die weiteren Beweise hier entfernt, da ich solche Wünsche respektiere!
In der KW 28 hat eine mir persönlich bekannte Züchterin ein ausführliches Statement zu dieser Massenzüchterin veröffentlicht:
Darüber hinaus, stellt sie auch so einiges in Bezug auf die Katzen Cynthia und Kimberly richtig:
Weitere Infos folgen solange, bis diese Massenzüchterin endlich ihre Zucht aufgibt und sie die Katzen aus Profitsucht nicht mehr schamlos ausnutzt.
Weiter geht es mit:
Vorsicht ist jetzt geboten für Kittenkäufer UND Züchter in der Region um D-15320 Neutrebbin, die Massenzüchterin, Frau X, ist nun seit Oktober 2005 dort ansässig und betreibt Ihre Massen- und Qualzucht dort weiter!
Es kommt noch dazu, dass diese Massenzüchterin einen Katzenzuchtverein in Brandenburg gegründet hat.
Jeder, der gegen das Tierschutzgesetz verstösst, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden. Wer eine Person, die gegen Tierschutzgesetze verstösst, in welcher Form auch immer, unterstützt, macht sich gem. Tierschutzgesetz wegen Beihilfe auch strafbar.