Ich berichtete nun schon mehrfach über eine Vorsitzende eines Katzenzuchtvereines, nun habe ich noch einige Emails und Infos bekommen, die Ihnen als zusätzliche Information dienen sollen.
Zur Erinnerung, es gab ein Hausverbot und einen Eintrag in der Distanzierung vom Portalbetreiber:
(Achtung, dies ist ein Link, dessen Inhalt ich NICHT zu verantworten habe!)
Meine Meinung ist, da scheinen nun wohl laut der Postings in einem bekannten Katzenportal doch so einige Mitglieder NICHT mehr hinter dem für mich sehr fragwürdigen Verhalten der Vorsitzenden zu stehen.
Gem. Art. 5 GG darf eine Meinung frei geäussert werden, darunter fällt auch die Freiheit der Gedanken :-).
Meine Meinung ist, die Vorsitzende beschmirt einerseits die Vereinsseite mit Sprüchen wie “Guckel... neine danke” und nun kommt sie wieder angekrochen, weil sie etwas von dem Portalbetreiber will. Ich denke, diese Person sollte sich endlich einmal klar machen, dass man so nicht mit Menschen umgeht, das erinnert mich an das Erlebnis, dass ich bei einer Ausstellung des Vereines hatte, da liess mich die Vorsitzende auch arrogant stehen und anschliessend wollte sie unbedingt Kontakt mit mir haben, darüber berichtete ich schon.
Ich bekam diese Woche wieder eine interessante Email eines ehemaligen Mitgliedes des Vereines mit folgenden Infos:
Da ich auch Kontakt zu einigen Vereinen habe, bekam ich diese Tage von einer Person aus dem Vorstand eines anderen Vereines folgende interessante Email, einige Passagen habe ich auf Wunsch des Versenders ausgeschwärzt:
Meine Meinung ist, es ist doch beruhigend, dass so einige Mitglieder die Vorgehensweise der Vorsitzenden nicht mehr akzeptieren. Ich denke, durch die Reaktion der Mitglieder, den Verein nun zu verlassen, zeigen sie der Vorsitzenden die rote Karte!
Gem. Art. 5 GG darf eine Meinung frei geäussert werden, darunter fällt auch die Freiheit der Gedanken :-).
Zum Abschluss des heutigen Berichtes, noch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Bremen:
Das bereits gelaufene Verfahren, das im Schreiben der Staatsanwaltschaft genannt wird, soll lt. Aussage einer mir bekannten Person ein Urteil wegen Betruges sein, somit wäre die Person aus dem Vorstand eines Vereines nun auch schon vorbestraft. Zur Zeit bin ich dabei, an das Urteil zu kommen, um es hier zu veröffentlichen.
Meine Meinung ist, sollte die Person aus dem Vorstand eines Vereines wirklich wegen Betruges vorbestraft sein, ist sie im Vorstand eines Vereines wohl mehr als Fehl am Platze! DAS IST MEINE MEINUNG!
Am 03.09.2006 bekam ich von der Vorsitzenden eine Drohmail, in dieser Email verbot sie mir u.a., diese Email zu veröffentlichen. Nun ja, ich veröffentliche nur Dinge, wo ich auch die Erlaubnis bekommen habe.
Werte Frau H. G., auch durch Drohungen, wie in der genannten von Ihnen verschickten Email an mich, lasse ich mich von Ihnen in meinen Grundrechten, Art. 5 GG, nicht einschränken. Ihre damals erwähnte Ausstellung ist nun vorbei und sie wollten sich ja danach um mich kümmern.
Bei Bedarf habe ich Ihre Email an mich als Beweismittel und ICH behalte es mir vor, sie ggf. doch zu veröffentlichen, denn ich lasse mir NICHT von Ihnen drohen oder mich einschüchtern, werte Vorsitzende! Bei weiteren Drohungen oder Belästigungen von Ihnen, werte Frau H. G., werde ich alle Emails von Ihnen an mich veröffentlichen, das ist ein Versprechen und KEINE Drohung!
Nach diesen Infos bilden Sie sich nun selber Ihre Meinung.
Weiter geht es mit:
Ich habe auf dieser Seite alle Namen sofern sie irgendwo auftauchen, unkenntlich gemacht, so dass keiner der Personen identifizierbar ist!
Vorsicht ist jetzt geboten für Kittenkäufer UND Züchter in der Region um D-15320 Neutrebbin, die Massenzüchterin, Frau X, ist nun seit Oktober 2005 dort ansässig und betreibt Ihre Massen- und Qualzucht dort weiter!
Es kommt noch dazu, dass diese Massenzüchterin einen Katzenzuchtverein in Brandenburg gegründet hat.